Eine Stichprobe aus einer Grundgesamtheit heißt repräsentativ, wenn sie in den charakteristischen Eigenschaften, insbesondere in den untersuchten Merkmalen mit der Grundgesamtheit übereinstimmt.
Genau dann, wenn die Stichprobe repräsentativ für die Grundgesamtheit ist, lassen sich anhand der Stichprobe gewonnene Erkenntnisse über die untersuchten Merkmale auf die Grundgesamtheit übertragen.